Kirchenverwaltung regelt das Leben vor Ort
Am 24. November werden in den über 900 Kirchenstiftungen im Erzbistum München und Freising die Kirchenverwaltungen neu gewählt. Generalvikar Christoph Klingan erklärt die Bedeutung dieser Gremiumen.
Was entscheidet die Kirchenverwaltung?
Sie entscheidet über wichtige Themen für das kirchliche Leben vor Ort. Die Kirchenverwaltung ist zuständig für die bei der Pfarrei angestellten Mitarbeitenden, für die Gebäude der Pfarrei und die Finanzen – wesentliche Dinge, die für jede Kirchengemeinde wichtig sind.
Was ist der Unterschied zwischen Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung?
Zunächst ist die Kirchenverwaltung ein Beschluss- und Entscheidungsgremium, während der Pfarrgemeinderat den Pfarrer und das Seelsorgeteam berät. Die Kirchenverwaltung beschäftigt sich mit den Rahmenbedingungen für das kirchliche Leben, wohingegen der Pfarrgemeinderat sich vor allem mit der Pastoral, der Seelsorge befasst und das Gemeindeleben aktiv mitgestaltet. Für eine lebendige Pfarrei sind also beide Gremien von Bedeutung.
Wie hoch ist die Wahlbeteiligung?
Erfahrungsgemäß ist die Wahlbeteiligung geringer als bei den Pfarrgemeinderäten, was sehr schade ist, weil die Kirchenverwaltung ein wirklich wichtiges Gremium ist. Wir versuchen, noch mehr Menschen für diese Wahl zu aktivieren, und haben auch eine entsprechende Kampagne ins Leben gerufen. In manchen Gemeinden lag die Wahlbeteiligung in der Vergangenheit leider nur bei fünf, sechs Prozent, in anderen bei 25 Prozent. Auf dem Land sind die Menschen oft noch enger verbunden mit der Kirchenstiftung vor Ort. Ich kann nur alle aufrufen, die sich Mitbestimmung in der Kirche wünschen: Hier hat man die Gelegenheit, und die sollte man auch wahrnehmen.
Wie schwierig war es, genügend Kandidaten zu finden?
Das ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Es gibt etliche Kirchenstiftungen, in denen das überhaupt kein Problem war. In anderen war es schwieriger. Es gibt auch die Möglichkeit, auf Antrag das Gremium zu verkleinern. Das haben manche Kirchenstiftungen auch getan.
Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Verschreckt das vielleicht mögliche Interessenten?
Das ist tatsächlich nach unserer Einschätzung ein Grund dafür, dass manche Menschen davor etwas zurückschrecken. Sechs Jahre sind eine lange Zeit. Wir werden in den nächsten Jahren überlegen müssen, ob wir hier eine Veränderung herbeiführen. Allerdings gilt die Kirchenstiftungsordnung für ganz Bayern, da müsste es einen Konsens unter allen bayerischen Diözesen geben. Aber dieses Mal werden die Kirchenverwaltungen noch für sechs Jahre gewählt, und ich bin froh und dankbar, dass sich genügend Menschen finden, die sich hier aus Überzeugung und mit viel Einsatz engagieren wollen.
Quellenangabe: Text: Freisinger Tagblatt vom 20.11.2024, Seite 11, Bild: © dpa