Wiedereintritt
Falls jemand in der Vergangenheit aus der Kirche ausgetreten ist und nun den Wusch verspürt, diesen Schritt wieder zu korrigieren, dann ist das jeder Zeit möglich. Vereinbaren Sie in diesem Zusammenhang einen Gesprächstermin mit mir und im Rahmen von zwei offenen Gesprächen leiten wir dann zusammen die notwendigen Schritte für die Wiederaufnahme ein. Nach der Genehmigung durch das erzbischöfliche Ordinariat in München wird schließlich die formelle Wiederaufnahme im Rahmen eines kurzen Rituals in meinem Büro vollzogen.